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Auswirkungen eines gesetzlichen Verbots von Gewalt in der Erziehung im europäischen Vergleich
Projektbearbeiter:
Claudia Erthal, Andreas Schroth
Finanzierung:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ;
Das Forschungsprojekt knüpft an ein DFG-Projekt in den 90er Jahren zum Thema Familiale Gewalt gegen Kinder und die Ambivalenz des Rechts an. Anhand eines Vergleichs von ausgewählten europäischen Ländern wird eine Bestandsaufnahme zum Ausmaß von Gewalt in der Erziehung beabsichtigt. Des Weiteren soll evaluiert werden, welche Effekte von einem gesetzlichen Verbot von Gewalt in der Erziehung ausgehen. Untersucht werden Wirkungen auf das Verhalten, die Einstellungen, die Kommunikation und auf das Rechtsbewusstsein sowie -wissen der Rechtsadressaten. Schweden führte 1979 als erstes Land ein Verbot von Körperstrafen in der familialen Erziehung ein, das von einer breit angelegten landesweiten Informations- und Aufklärungskampagne begleitet wurde. Seither sind dort ein Rückgang von Gewalt in der Erziehung sowie eine zunehmende Ablehnung von Körperstrafen bei Eltern und Kindern bzw. Jugendlichen zu verzeichnen. Es bleibt aber umstritten, ob bzw. wie weit diese Entwicklung auf das rechtliche Verbot zurückgeführt werden kann. Mittlerweile haben weitere europäische Länder Körperstrafenverbote implementiert, aber auch hier wurden deren Auswirkungen mit Ausnahme von Deutschland nicht untersucht. Es werden daher in mehreren europäischen Ländern repräsentative Interviews mit Eltern geführt und mit den Ergebnissen der Studien des Projektleiters in Deutschland verglichen. Kontakt:  +49(0) 345 55 23126   E-Mail: erthal@jura.uni-halle.de

Schlagworte

Erziehung, Europa, Gewalt, Rechtswirkungsforschung
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