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Die Staat-Kirchen-Verträge in den neuen Bundesländern (Forts.)
Finanzierung:
Haushalt;
Beginnend mit dem Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit den evangelischen Landeskirchen in Sachsen-Anhalt vom 15.9.1993 (Wittenberger Vertrag), ist nach dem Ende der DDR das Verhältnis zwischen allen Neuen Bundesländern und der römisch-katholischen Kirche sowie den evangelischen Landeskirchen binnen weniger Jahre flächendeckend durch Staatskirchenverträge geregelt worden. Zusammen mit Dr. Axel Vulpius, einem der Verhandlungsführer auf seiten des Landes Sachsen-Anhalt, soll erstmals ein Staatskirchenvertrag in der Form eines Kommentars wissenschaftlich erschlossen werden.

Schlagworte

Sachsen-Anhalt, Staatskirchenrecht, Staatskirchenvertrag
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