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Die Mittelstufe im Verfassungsgefüge der Landeskirchen in Deutschland
Projektbearbeiter:
Sebastian Hering
Finanzierung:
Land (Sachsen-Anhalt) ;
Gegenstand der Untersuchung ist die vertikale Verwaltungsstruktur der evangelischen Landeskirchen in Deutschland. Zwischen Kirchengemeinde und Landeskirche sehen die Verfassungen und Grundordnungen der evangelischen Landeskirchen mittlere Struktureinheiten (z. B. Kirchenkreise ) vor. Diese hier als Mittelstufe bezeichnete Gesamtheit regionaler Verwaltungselemente weist ein von vielfältigen Erscheinungsformen geprägtes, heterogenes Bild auf. Die jüngsten Zusammenschlüsse und Zusammenschlussprojekte der seit 01. Januar 2009 auf eine Anzahl von 22 zusammengewachsenen Landeskirchen der EKD zeigen deutlich, dass dieses Kaleidoskop an Untergliederungsstufen, Organen, Bezeichnungen, Zuständigkeiten und Graden der Selbstständigkeit einer andauernden Revision und kontinuierlichem Wandel ausgesetzt ist. Ziel des Projektes ist es, die rechtlichen Ausgestaltungen der mittleren Verwaltungseinheiten in den Landeskirchen zunächst vergleichend zu dokumentieren, um eine darauf aufbauende Systematisierung schließlich für die künftige Rechtssetzung und Rechtsanwendung sowie für die Ableitung kirchenverfassungsrechtlicher Tendenzen fruchtbar zu machen. Es soll dabei insbesondere gezeigt werden, dass sich die tatsächlichen Kooperationsbemühungen der Landeskirchen auch in rechtlicher Konvergenz widerspiegeln und diese somit als kirchenrechtliches Auslegungskriterium herangezogen werden kann.

Schlagworte

Kirchenkreis, Kirchenrecht, Kirchenverfassung
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