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Die Rolle von Versicherungen für die Corporate Governance von Unternehmen
Projektbearbeiter:
Danny Behrendt
Finanzierung:
Haushalt;
Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen für Unternehmensorgane (D&O-Versicherungen) haben, ausgehend von den USA, in Deutschland in den letzten Jahren eine zunehmende Verbreitung gefunden. Sie werden von Unternehmen zugunsten ihrer Organe für Schäden abgeschlossen, die aufgrund unwissentlicher Pflichtverletzungen entstehen. Grundlegende Bestandteile des Versicherungsvertrages sind die Deckungssumme, Haftungsausschlüsse, die Versicherungsprämie und ein eventueller Selbstbehalt. Solche von Unternehmen abgeschlossene Versicherungen entfalten verschiedene ökonomische Anreize für Entscheidungsträger, die im Rahmen der Corporate Governance beachtet werden sollten. So kann eine Haftungsbegrenzung der Unternehmensorgane etwa zu einer höheren Risikobereitschaft bei betrieblichen Entscheidungen führen. Der deutsche Gesetzgeber sah sich in diesem Zusammenhang zu einer stärkeren Reglementierung von D&O-Versicherung veranlasst. Er führte, einer Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex folgend, im Jahr 2009 mit dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandvergütung (VorstAG) einen verpflichtenden Selbstbehalt bei D&O-Policen ein. International findet diese Regulierung keine Entsprechung, allerdings wurden in einigen Ländern (z.B. Kanada) Publizitätspflichten bezüglich von Details des Versicherungsvertrages eingeführt. Vor diesem Hintergrund sollen folgende Fragestellungen analysiert werden: Welche Anreize gehen von D&O-Versicherungen aus? Nutzt eine D&O-Police eher dem Unternehmen oder seinen Organen? Welche Vorgaben sollte der Staat für solche Versicherungsverträge machen? Sind die jüngsten Gesetzesänderungen zum Selbstbehalt diesbezüglich angemessen? Welche Erkenntnisse lassen sich empirisch und modelltheoretisch ableiten?

Schlagworte

Corporate Governance, Organhaftung, Prinzipal-Agenten-Theorie, Versicherung, ökonomische Anreize
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