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Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften und Strafvermeidung im Börsengeschäft durch Corporate Compliance
Projektbearbeiter:
Jan-Lieven Stöcklein
Finanzierung:
Fördergeber - Sonstige;
Aufgabe des Dissertationsvorhabens ist es zum einen, die Eigenständigkeit und Notwendigkeit des Straftatbestandes der Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften (§§ 49, 26 BörsG) neben dessen Konkurrenzvorschriften im Strafrecht aufzuzeigen, nicht zuletzt auch in Anbetracht der sich bis heute bemerkbar machenden Wirtschaftskrise. Diese hat erneut die Notwendigkeit des strafrechtlichen Schutzes des Anlegers bereits im Vorfeld der Spekulation vor Augen geführt. Gerade diesen Schutz gewährleistet der Straftatbestand der Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften als abstraktes Gefährdungsdelikt, dessen heutige Bedeutung und Entwicklung zu untersuchen ist. Hauptaugenmerk liegt hierbei auf dem Tatbestandsmerkmal der Unerfahrenheit und dem strafrechtlichen Begriff des Börsenspekulationsgeschäfts , welcher stets einer Einzelprüfung unterzogen werden muss.
Zum anderen soll sich dem korrelierenden Themengebiet Strafvermeidung im Börsengeschäft durch Compliance (insbesondere im Hinblick auf den Straftatbestand der Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften, §§ 49, 26 BörsG) gewidmet werden. Es soll anhand des Dissertationsvorhabens gezielt auf die Besonderheiten des Börsengeschäfts eingegangen und erläutert werden, welche Compliance- Maßnahmen gesetzlich vorausgesetzt werden und welche Konsequenzen aus einer Nichtbeachtung folgen können. Zu hinterfragen ist, ob hierdurch die Begehung speziell des Straftatbestands gem. §§ 49, 26 BörsG vermieden werden kann, bzw. ob Wertpapierdienstleistungsunternehmen hierzu verpflichtet werden. Weiter ist zu untersuchen, welche Maßnahmen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen hiervon unabhängig möglich sind, um speziell den Straftatbestand der Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften im eigenen Wertpapierdienstleistungsunternehmen weitgehend vermeiden zu können.

Schlagworte

26 BörsG), Anlegerschutz, Börsenspekulationsgeschäfte/Unerfahrenheit, Corporate Compliance, Garantenstellung von Compliance-Beauftragten, Garantenstellung von Geschäftsherrn, Kapitalmarktstrafrecht, Strafvermeidung im Börsengeschäft, Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften (§§ 49, Wertpapier-Compliance, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Wirtschaftsstrafrecht
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