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Praxis des § 24 Abs. 2 HSG LSA
Finanzierung:
Haushalt;
Ausfluß der Aufgabe der Hochschulen nach § 3 Abs. 1 HSG LSA, "der Pflege […] der Wissenschaften […] durch Forschung" zu dienen, ist die Pflicht, über "Ergebnisse der Bewertung der Forschungstätigkeit" öffentlich zu berichten (§ 24 Abs. 2 HSG LSA 2004, ähnlich § 31 Abs. 2 HSG LSA a. F.). Zur Praxis des öffentlichen Diskurses über den Gegenstand der Forschung, die über die Jahrhunderte seit Entstehen der Universität die Wissenschaftskultur zu tragen für ausreichend empfunden wurde, ist in jüngerer Zeit ein zunehmend anspruchsvolles Berichtswesen hinzugetreten. Sofern die Praxis des Berichtswesens die aus anderen Handlungskontexten bekannten Handlungsformen und Maßstäbe der Planung und Planerfüllung rezipiert, kann sie, so eine mögliche These, die Erfüllung der Aufgaben nach § 3 Abs. 1 HSG LSA zum Teil surrogieren. Empirisches Material liegt aber, soweit ersichtlich, nur in Einzelfällen vor. Ob historische Ansätze aus anderen Handlungskontexten (vgl. Grigorij Aleksandrowitsch Potjomkin, Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen, 1787) auf die Praxis des § 24 Abs. 2 HSG LSA übertragen werden können, ist offen. In einer ersten Untersuchungsphase soll die Rezeption der vorliegenden Projektbeschreibung beobachtet werden. Aus den Rückmeldungen wird zu schließen sein, ob eine solche Rezeption überhaupt stattfindet. Insofern liegt diesem Projekt ein selbstreferenzieller Ansatz zugrunde, der insgesamt paradigmatisch für die Praxis des § 24 Abs. 2 HSG LSA sein dürfte.
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