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Evaluation des Integrationsvertrags PET-CT
Finanzierung:
Haushalt;
Zwischen dem Universitätsklinikum Magdeburg A.ö. R., der AOK Sachsen-Anhalt und mehreren niedergelassenen Vertragsärzten wurde ein sog. Integrationsvertrag nach § 140a SGB V geschlossen, um die Versorgung von Patienten mit bösartigen Neubildungen zu verbessern. Im Rahmen dieses Vertrages kommt das PET-CT, ein bimodales diagnostisches Verfahren, zum Einsatz. Aufgabe der Evaluation ist, den richtunggebenden Einfluss dieser Diagnostik auf die Versorgung der Patienten genauer zu bestimmen. Dazu werden mit Einwilligung der Patienten klinische Daten mit Versorgungsdaten der Krankenkasse in Beziehung gesetzt und letztere zudem mit der Versorgung von Patienten außerhalb der Region Magdeburg verglichen.

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