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Objektive Pflichten und subjektive Rechte bei der Förderung freier Träger der Jugendhilfe
Projektbearbeiter:
Rainer Patjens
Finanzierung:
Haushalt;
Ziel des Projektes ist bisher eher vernachlässigte genauere bestimmung der Rechtsstellung freier Träger im Rahmen der Erbringung von Sozialleistungen, insbesondere im Jugendhilferecht im Rahmen des SGB VIII. Die Problematik wird mit zunhemend knappen Kassen der kommunalen Träger immer brisanter. Zentrale Frage ist, ob die freien Träger, die nach dem Gesetz in die Leistungserbringung einzuschalten sind, hinsichtlich ihrer finanziellen Förderung eine belastbare Rechtsstellung besitzen oder insoweit vollkommen dem Haushaltsermessen der Kommunen ausgeliefert sind.

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