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Kirchschullehen
Projektbearbeiter:
Cornelius Wiesner
Finanzierung:
Haushalt;
Kirchschullehen sind historische Vermögensmassen, häufig mit eigener Rechtspersönlichkeit. Mit ihnen wurde seit dem Mittelalter ein organisch verbundenes kirchliches (Küster-) und weltliches (Lehrer-)Amt unterhalten. Als der Staat mit Beginn des 19. Jahrhunderts die Schulverantwortung übernahm und die weltlichen Parameter des Kirchschullehreramtes erheblich änderte, wurden die organisch verbundenen Ämter ab ca. 1920 getrennt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt war eine Vermögensauseinandersetzung über die mit den Ämtern verbundenen Lehen, die bis dahin sowohl ihrem kirchlichen als auch dem weltlichen Zweck gleichermaßen gedient hatten, nötig. Derartige Auseinandersetzungen wurden aber weder flächendeckend noch vollständig durchgeführt. Mit dem 2. Weltkrieg endeten sowohl die Auseinandersetzungsbestrebungen als auch die Forschung zu diesem Thema weitgehend. Durch die Deutsche Wiedervereinigung wurden Vermögensauseinandersetzungen vielfach wieder aufgenommen. Anders als in der Vergangenheit sind die Akteure heute oft darum bemüht, Vermögensgegenstände (z.B. ungenutzte denkmalgeschützte Schulgebäude) und ihre Lasten gerade nicht übernehmen zu müssen. Damit gewinnt die Forschung hier neue Relevanz.

Die Arbeit nimmt die Kirchschullehen im heutigen Berlin und Brandenburg in den Blick und erforscht ihr historisches Herkommen, maßgebliche Rechtsetzungsakte und Auseinandersetzungsbestrebungen. Die Umbrüche in der deutschen Geschichte von 1918 bis heute werfen dabei  Kontinuitätsfragen bei den potenziellen Rechtsträgern (Kirchengemeinden, Kommunen, Staat) auf. Ziel der Untersuchung ist eine Klärung des gegenwärtigen rechtlichen Status quo der Kirchschullehen, der Frage der Weitergeltung historischer Auseinandersetzungsvereinbarungen, etwa bei übernommenen Baulasten, und ein Urteil darüber, wie eine Vermögensauseinandersetzung heute rechtmäßig zu erfolgen hat.

Schlagworte

Kirchschullehen, Wiedervereinigung
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