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Prävention, Gesundheitsschutz und behinderungskompensierende Technologien am Arbeitsplatz: Schnittstellen, Wechselwirkungen und Synergien
Finanzierung:
Fördergeber - Sonstige;
Prävention ist inzwischen eine zentrale Kategorie des heutigen Arbeitsschutz- und Sozialrechts, die allerdings nicht einheitlich verfasst, sondern für die jeweiligen Akteure bereichsspezifisch geregelt ist, so dass es zu zahlreichen Schnittstellen kommt, die Defizite und Schutzlücken verursachen, aber auch Synergien ermöglichen können, so dass Wechselwirkungen in beiden Richtungen zu untersuchen sind. Drei Schwerpunkte können analytisch unterschieden werden:
a) betrieblicher Arbeitsschutz
b) betriebliche Gesundheitsförderung
c) sozialrechtliche Prävention
d) koordinierende Prävention
Das zu erstellende Gutachten wird sich in einem ersten Arbeitsschritt auf die Ermittlung von Überschneidungsbereichen konzentrieren, in denen der Einsatz von bkT durch die verschiedenen Präventionsnormen verlangt wird. Auf dieser Basis sind dann die jeweiligen Konkurrenzen und die Auswirkungen auf Kosten und Vorleistung zu diskutieren. Diese Diskussion wird konkret am Beispiel der Lastenhandhabung eingeleitet und auf dieser Basis eine Verallgemeinerung der so gewonnen Erkenntnisse geprüft. In einem zweiten Arbeitsschritt werden die oben genannten Verfahrenswege (Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Berufskrankheiten und Betriebliche Gesundheitsförderung) erörtert und entsprechende Lösungsvorschläge formuliert.

Schlagworte

Arbeitsplatz, Behinderung, Gesundheitsschutz, Prävention
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