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Der Beitrag des Rehabilitationsrechts zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention an den Hochschulen
Finanzierung:
Fördergeber - Sonstige;
Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention verlangt in Deutschland nachhaltige Änderungen im gesamten Bildungswesen. Damit bietet sie aber zugleich die Chance, die Lage behinderter Studierender nachhaltig zu verbessern, denn diese Gruppe stand bisher fast immer im Windschatten der sozial- und rehabilitationsrechtlichen Diskussion und Praxis. Seit der Verabschiedung der UN-Konvention  ist ein Diskussionsprozess in Gang gekommen, den wir mit unserer Tagung fördern wollen. Wir wollen einen Schwerpunkt legen auf die Anforderungen an ein Rehabilitationsrecht, das sich in das Konzept Eine Hochschule für alle einfügt, die Chancen behinderter Studierender verbessert und das auch zur Rechtsdurchsetzung geeignet ist. Zugleich wollen wir mit der Fachtagung an der aktuellen rechtspolitischen Diskussion, vor allem zur Reform der Eingliederungshilfe, teilnehmen.

Schlagworte

Behindertenrechtskonvention
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