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Recht der Rehabilitation und Teilhabe, insbesondere des SGB IX, und seiner Umsetzung in der Praxis - Projekt "Diskussionsforum Teilhabe und Prävention"
Finanzierung:
Fördergeber - Sonstige;
Das Projekt bezieht sich insbesondere auf das von IQPR als Projektnehmerin bearbeitete und vom BMAS mit Mitteln des Ausgleichsfonds geförderte Projekt Diskussionsforum Teilhabe und Prävention.

Das Rehabilitationsrecht ist in Deutschland auf die Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe der Leistungsberechtigten am Leben in der Gesellschaft ausgerichtet und seit 2001 im Neunten Buch (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen; SGB IX) zusammengefasst. Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach dem SGB IX und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen. Aus diesen verschiedenen leistungsrechtlichen Grundlagen des Rehabilitationsrechts ergeben sich vielfältige Probleme bei der Rechtsanwendung, die sich häufig auch nachteilig auf die Leistungsberechtigten auswirken.
Es ist daher notwendig, zu allen Fragen der Anwendung und Weiterentwicklung des Rehabilitationsrechts einen breiten Diskussionsprozess zu organisieren, an dem die Rechtsprechung, Fachjuristen, Rechtsanwender (Rehabilitationsträger, Betriebe und Institutionen) sowie die Organisationen der Menschen mit Behinderung beteiligt sind.
Im Rahmen eines Modellprojekts hat das Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation an der Deutschen Sporthochschule Köln seit 2006 ein internetbasiertes DISKUSSIONSFORUM Prävention und Teilhabe (DF) als Plattform des Informations- und Meinungsaustausches zwischen Rechtsprechung, Wissenschaft und Rechtsanwendung des SGB IX aufgebaut. Entsprechend dem Aufgabenspektrum des iqpr wurden darin Rechts- und Sachfragen aus verschiedenen Themenfeldern im Bereich Teilhabe und Prävention behandelt.
Die im DISKUSSIONSFORUM veröffentlichten Kommentierungen zur Rechtsprechung und juristischen Fachbeiträge finden wiederum Eingang in die tägliche Arbeit der Sozial- und Arbeitsgerichte und dienen damit letztlich der Weiterentwicklung des Rechts der Teilhabe und Prävention. Nutzer des DISKUSSIONSFORUMs (Abonnenten) sind ferner Anwälte und Verbände, Schwerbehindertenvertreter, Betriebs- und Personalräte und Personalverantwortliche aus Unternehmen sowie Integrationsämter und Rehabilitationsträger.
Das DISKUSSIONSFORUM hat sich daher als eine wichtige Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Rechtsprechung und Rechtsanwendung entwickelt und sollte nach Auslaufen der Projektphase zum Jahresende 2009 weitergeführt, inhaltlich ausgebaut und auf weitere Zielgruppen erweitert werden.

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