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Präventive Arbeitsgestaltung unter Nuztung der §§ 90 und 91 BetrVG
Finanzierung:
Fördergeber - Sonstige;
Das Forschungsprojekt beinhaltet die Prüfung und Bewertung der arbeitsrechtlichen Optionen einer Verknüpfung der §§ 90/91 mit anderen einschlägigen Paragraphen des BetrVG sowie den Arbeitsschutzbestimmungen anderer Regelwerke in Form einer Studie kleineren Umfangs sowie die Beratung in Abstimmungssitzungen und Beteiligung an Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen
Die Studie enthält:
Darstellung der historischen Entwicklung der Kategorien der menschengerechten Gestaltung der Arbeit sowie der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse im Rahmen der ursprünglichen Humanisierungsprojekte und der erstmaligen Normierung in §§ 90, 91 BetrVG 1972, §§ 1, 3 ASiG und § 3 ArbStättV 1975
Diskussion der Bedeutung dieser Kategorien für die gemeinschaftsrechtliche Konzeption der Arbeitsumwelt in der RL 89/391/EWG
Verdeutlichung der Bedeutung dieser Kategorien in §§ 2, 4 ArbSchG 1996 und den Technischen Regeln nach § 18 Abs. 2 Nr. 5 ArbSchG
Darstellung der Integration dieser Kategorien in die gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie nach §§ 20 a, 20 b ArbSchG 2009.

Schlagworte

Betriebsverfassungsgesetz
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