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Compliance bei der Beweiserhebung im Berufskrankheitenverfahren zur neuen Berufskrankheit BK 5103 "Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung"
Projektbearbeiter:
Hedda Skalski
Finanzierung:
Haushalt;
Die vorliegende Fallanalyse basiert auf Akten der Gesetzlichen Unfallversicherung. Untersucht wurden alle Fälle aus dem Zeitraum von 2014 bis 2015.

In dieser Studie ist geplant, eine analytische Methode anzuwenden, die Schwächen bestehender Abläufe im Sozialverwaltungsverfahren identifizieren soll. Dieser Ansatz, der auf eigenen Vorarbeiten im Zeitraum von 2 Jahren und die zugehörige statistische Analyse der ca. 200 nach § 9 Abs. 2 SGB VII (Anerkennung wie eine Berufskrankheit) und nach § 9 Abs. 1 SGB VII (BK-Ziffer 5103 der Anlage 1 zur BKV) zu begutachtenden Akten beruht, wird in der Analyse entwickelt und begründet.  
Das Ziel dieser Studie ist, eine spezifische Richtlinie für die Beweiserhebung im Sozialversicherungsverfahren und eine arbeitsmedizinische Leitlinie zur Begutachtung einer BK 5103 zu formulieren und zu begründen. Beide Empfehlungen können als fachübergreifende Praxishilfen den Sachbearbeitern der DGUV und den ärztlichen Gutachtern dienen.

Schlagworte

BK 5103, Berufskrakheitenverfahren, Berufskrankheit, Plattenepitelkarzinome
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