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Krankensparkonten als Alternative zu herkömmlichen Krankenversicherungen
Projektbearbeiter:
Dipl.-Volksw. Ronny Klein
Finanzierung:
Haushalt;
Derzeit sind etwa 88% der Bevölkerung Deutschlands in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Die GKV zeichnet sich durch ihren Vollversicherungscharakter aus, d.h., die von einer GKV gedeckten Leistungen sind bei Inanspruchnahme für den Versicherten bis auf Zuzahlungen für Medikamente kostenfrei. Eine Begleiterscheinung von Vollversicherungen ist das sogenannte Moralische Risiko, also der Umstand, dass eine Krankenversicherung nicht vollständig die Handlungen eines Versicherten beobachten kann. Selbstbehalt und Selbstbeteiligung sind gängige Versicherungsformen, bei denen Eigenbeteiligung des Versicherten Bestandteil des Vertrags ist. Weiterhin ist Prämienrückerstattung bei den Privaten Krankenversicherungen weit verbreitet. Krankensparverträge sind dagegen in Deutschland bzw. in Europa noch unbekannt. Dabei handelt es sich um eine Kombination aus einem Krankensparkonto und einer zusätzlichen Krankenversicherung. Auf das Krankensparkonto zahlt der Versicherte und evtl. dessen Arbeitgeber regelmäßig ein. Anfallende medizinische Ausgaben werden zunächst von diesem Konto beglichen. Das Geld auf dem Konto bleibt im Besitz des Versicherten, kann aber nur für medizinische Ausgaben verwendet werden. Die zusätzlich abgeschlossene Versicherung kann erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die medizinischen Kosten einen bestimmten Betrag überschritten haben. Krankensparverträge ermöglichen dem Versicherten, weitestgehend eigenverantwortlich und transparent über medizinische Ausgaben zu entscheiden. Da das Geld im Besitz des Versicherten verbleibt, bestehen zumindest finanzielle Anreize, einen gesunden Lebensstil zu pflegen. Durch die Versicherung besteht ein Schutz vor kostspieligen Krankheiten. Bisher fehlt eine modell-theoretische Analyse von Krankensparverträgen in der ökonomischen Theorie.

Schlagworte

Gesundheitswesen, Versicherungsvertrag, ökonomisch
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