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Rechtliche Probleme bei der Organentnahme vom Lebenden
Projektleiter:
Projektbearbeiter:
Esther Kramer
Finanzierung:
Fördergeber - Sonstige;
In § 8 Transplantationsgesetz (TPG) ist die Lebendspende von Organen geregelt, die nur unter den dort aufgeführten strengen Voraussetzungen zulässig ist. In bezug auf sich nicht wieder bildende Organe soll die Entnahme von Organen nur von nahen Verwandten aber auch von mit dem Spender in besonderer persönlicher Weise verbundenen offenkundig nahe stehenden Personen zulässig sein. Die Arbeit beschäftgigt sich mit den einzelnen rechtlichen Voraussetzungen für eine Lebendspende.

Schlagworte

Lebendspende, Transplantationsgesetz
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