Rechtsfragen der Transplantationsmedizin
Projektleiter:
Finanzierung:
Fördergeber - Sonstige;
Mit dem Transplantationsgesetz ist keine gesetzliche Regelung für die Transplantation von Augenhornhäuten verabschiedet worden. Insbesondere fehlten sämtliche Regelungen für Augenhornhautbanking und Allokation. Im Rahmen dieses Drittmittelprojektes wurden die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen zur Einrichtung von Gewebebanken erarbeitet und die Gründung einer Gesellschaft für Augenhornhautbanking ermöglicht.
Schlagworte
Transplantation
Kontakt
Prof. Dr. Hans Lilie
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Juristischer Bereich - Law School
Universitätsplatz 6
06108
Halle (Saale)
Tel.:+49 345 5523110
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