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Didaktik der Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht
Finanzierung:
Haushalt;
Das Studium der Rechtswissenschaft ist zu einem großen Teil von den Anforderungen des Staatsexamens geprägt. Die Verbindung zur juristischen Methode im Sinne eines wissenschaftlichen Erkenntnisprozesses über das Handeln im sozialen Kontext wird vielfach von sekundären Fallbearbeitungstechniken verdeckt. Aufgabe des "Betriebs" an der rechtswissenschaftlichen Fakultät muß es sein, in der Vermittlung der Fallbearbeitungstechnik das juristische Schließen (Subsumtion) als Form der Kommunikation über verantwortliches Rechtshandeln erkennbar zu halten. Eine Didaktik der Fallbearbeitung in diesem Sinne ist noch nicht weit entwickelt. Das "Projekt" "Didaktik der Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht" versucht insoweit die universitäre Lehre im Konkreten für eine Rationalisierung sowohl der Prüfungsanforderungen als auch zugleich des juristischen Berufsethos fruchtbar zu machen und als expliziten Gegenstand der meta-rechtswissenschaftlichen Forschung zu reflektieren.

Schlagworte

Lehre, Methode, Rechtswissenschaft
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