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Medienrecht und kirchliches Selbstbestimmungsrecht
Finanzierung:
Haushalt;
Das Öffentliche Medienrecht hat zum Ziel, gesellschaftliche Kommunikationsinteressen zu ordnen. In der religiös und weltanschaulich pluralen Gesellschaft hat die öffentliche Kommunikation in vielfältiger Weise auch Positionen zum Gegenstand, die im Schutzbereich der Religions- und Weltanschauungsfreiheit liegen. Hier können einzelne und Religionsgemeinschaften ihr spezifisches Selbstverständnis zur Entfaltung bringen. Das Medienrecht berücksichtigt das in mannigfachen Regelungen, die insgesamt dieses Forschungsthema umschreiben.

Schlagworte

Medienrecht, Religionsfreiheit, Staatskirchenrecht, kirchliches Selbstbestimmungsrecht
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