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Grundbegriffe des Kammerrechts
Projektbearbeiter:
LL.M.oec. Dipl.-Jur. Frank Rieger
Finanzierung:
Fördergeber - Sonstige;
In Deutschland gibt es 17 Kammertypen (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerks-, Ärzte-, Rechtsanwalts-, Architektenkammern), die als Träger wirtschaftlicher und berufsständischer Selbstverwaltung sowohl Selbstverwaltungsaufgaben, als auch staatliche Aufgaben wahrnehmen.Die ehrenamtlichen Mitglieder der Kammerversammlungen tragen durch den maßgeblichen Einfluss der Kammerversammlungen auf die Kammertätigkeit die Selbstverwaltung in der Kammer. Aus diesem Grunde soll ihnen als ehrenamtlichen Tätigen und den hauptamtlichen Mitarbeitern der Kammern zur Förderung der Selbstverwaltung die juristische Basis der Kammerarbeit, das Kammerrecht näher gebracht werden.Ziel dieses Projektes ist es, für jeden der mitgliedsstarken deutschen Kammertypen einen Band zu erstellen.

Anmerkungen

Das Projektende ist offen.

Schlagworte

Kammerrecht, Selbstverwaltung
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