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Schutz und Verwendung indigener Folklore nach internationalem Recht
Projektbearbeiter:
Jana Schlinkert
Finanzierung:
Haushalt;
"Folklore indigener Gemeinschaften stellt einen wesentlichen Teil des kulturellen Erbes der Menschheit dar. An indigener Folklore bestehen Interessen sowohl der indigenen Gemeinschaft an wirtschaftlicher Verwendung und Schutz vor missbräuchlicher Ausbeutung, als auch der Allgemeinheit an Bewahrung der kulturellen Vielfalt für künftige Generationen und der Industrie an Verwertung der Folklore. Die Berücksichtung der widerstreitenden Interessen durch vorhandene internationale Rechtsregimes aus den Bereichen Recht des Geistigen Eigentums, Wirtschaftsrecht, Menschenrechte, Rechte indigener Völker und Kulturschutz wird untersucht. Darüber hinaus werden rechtsunverbindliche Vorschläge aus diesen Bereichen und für einen sui generis Folkloreschutz begutachtet. Im Ergebnis sollen eigene Vorschläge für eine künftige internationale Regelung des Umgangs mit indigener Folklore auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse vorgelegt werden."

Schlagworte

Menschenrechte, Recht des Geistigen Eigentums, Rechte indigener Völker und Kulturschutz, Wirtschaftsrecht
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