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Die Rückstellungsfähigkeit öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen
Projektbearbeiter:
Jens Häge
Finanzierung:
Fördergeber - Sonstige;
Die Arbeit untersucht, unter welchen Voraussetzungen in der Handelsbilanz eines Kaufmanns nach § 249 HGB Rückstellungen für ungewisse öffentlich-rechtliche Verpflichtungen gebildet werden müssen. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, zu welchem Zeitpunkt solche Rückstellungen, die zu einer Gewinnminderung des Kaufmanns führen, bilanziell ausgewiesen werden dürfen. Fraglich ist insbesondere, ob die zuständige Behörde vom Sachverhalt, der zu einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung führt, bereits Kenntnis erlangt haben muss.

Schlagworte

Handelsbilanz, Rückstellungen, öffentlich-rechtliche Verpflichtung
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