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Problembereiche des Rechts der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Organisation der Leistungsträger, Sanktionen gegenüber Leistungsberechtigten)
Projektbearbeiter:
wiss. Mitarb. Maria Busse, wiss. Mitab. Manuela Fischer, RiSG Christian Haupt
Finanzierung:
Haushalt;
Am 1. 1. 2005 ist mit dem SGB II das neue Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Kraft getreten. Zum Teil baut es auf bewährte Mechanismen und Regelungsformen aus dem bisherigen Arbeitslosenhilferecht und aus dem Sozialhilferecht auf, zum Teil zeigen sich aber völlig neue Rechtsprobleme sowohl im Rahmen der Verwaktungsorganisation als auch im Leistungsrecht. Hierauf liegt der Schwerpunkt des Projektbereiches. Im Rahmen einer Dissertation wurde die verfassungsrechtlichen Probleme der kooperativen Verwaltungsorganisation zwischen Bund und Kommunen nachgegangen. Nach der wegen der Verfassungswidrigkeit notwendigen Neuorganisation der Grundsicherungsverwaltung stellen sich hier weitere Probleme bei der Umsetzung in den Job-Centern und bei den Optionskommunen. Hierzu wird eine ausführliche Kommentierung bearbeitet. Zum Leistungsrecht, insbesondere zum Recht der Sanktionen gegenüber Hilfebedürftigen bei Mitwirkungsverweigerung erfolgen Einzelbeiträge und Mitarbeit an einem Kommentar zum SGB II. Zugleich werden durch eine Dissertation die Friktionen der Trennung der Leistungsbereich des SGB II und des SGB III untersucht.

Schlagworte

Grundsicherung, Hartz IV, Jobcenter, Optionskommunen, SGB II

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