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Die Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung
Projektbearbeiter:
Andreas Ludwig
Finanzierung:
Haushalt;
Nach dem SGB V können Vertragsärzte erbrachte Leistungen gegenüber den Krankenkassen bzw. genauer gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nur insoweit abrechnen, als diese noch dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen. Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz hat für diesen Bereich einige einschneidende Veränderungen gebracht, mit denen sich das Projekt auseineinandersetzt. Insbesondere auch unter verfassungsrechtlicher Perspektive werden die Grundregeln, die möglichen Prüfverfahren, die Organisation des Prüfungswesens und die Folgen unwirtschaftlichen Verhaltens untersucht.

Schlagworte

Krankenversicherung, SGB V, Wirtschaftlichkeitsgebot, Wirtschaftlichkeitsprüfung
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