« Projekte
Sie verwenden einen sehr veralteten Browser und können Funktionen dieser Seite nur sehr eingeschränkt nutzen. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser. http://www.browser-update.org/de/update.html
Die Bilanzierung latenter Steuern bei Verschmelzungen
Projektbearbeiter:
Sascha Ernst
Finanzierung:
Haushalt;
In der Arbeit wird untersucht, ob bei Verschmelzungen i.S.d. §§ 2 ff. UmwG die Notwendigkeit der Abgrenzung latenter Steuern besteht, und falls ja, was hinsichtlich ihrer bilanziellen Behandlung zu beachten ist.Latente Steuern basieren auf temporären Differenzen zwischen der Handels- und Steuerbilanz. Sie stellen zukünftige steuerliche Be- und Entlastungen dar, die zwar wirtschaftlich verursacht, aber rechtlich noch nicht konkretisiert sind. Zu solchen Differenzen kann es auch im Rahmen einer Verschmelzung kommen, da die Bewertungsvorschriften im Umwandlungsgesetz und im Umwandlungssteuergesetz nicht immer konform sind. Bei unterschiedlicher Ausübung von Wahlrechten in handels- und steuerrechtlicher Verschmelzungsbilanz hat das zur Folge, dass der tatsächliche Steueraufwand nicht mit dem handelsrechtlichen Vorsteuerergebnis korrespondiert. Es entsteht ein Missverhältnis, das für den externen Bilanzleser nicht nachvollziehbar ist. Darüber hinaus sind zukünftige steuerliche Be- oder Entlastungen nicht ersichtlich.Durch die Abgrenzung latenter Steuern lassen sich solche Verzerrungen beseitigen. Es stellt sich die hier zu untersuchende Frage, ob das auch im Falle einer Verschmelzung gilt. Diese Ausgangsfrage ist mit vielen Spezialproblematiken verbunden, die bisher in der Literatur noch nicht betrachtet worden sind.Das Ziel der Arbeit ist eine Identifizierung möglicher Ansatzpunkte für latente Steuern im Rahmen der Verschmelzungsbilanzierung. Auf Basis einer Systematisierung praktisch relevanter Konstellationen soll geprüft werden, wann ein Ansatz latenter Steuern geboten ist, um im Rahmen der bestehenden Rechtsnormen den Aussagegehalt des Jahresabschlusses zu erhöhen. Die Untersuchung erfolgt sowohl auf Basis der Regelungen des deutschen Handelsgesetz-buchs (HGB) als auch der International Financial Reporting Standards (IFRS). Eine duale Betrachtung erscheint deshalb sinnvoll, weil die IFRS seit dem Jahr 2005 von allen kapital-marktorientierten Unternehmen bei der Erstellung des Konzernabschlusses beachtet werden müssen. Für den Einzelabschluss ist aber weiterhin das HGB maßgebend. Außerdem ist gera-de bei mittelständischen Unternehmen auf mittlere Sicht noch kein Wechsel vom HGB auf die IFRS erkennbar.

Schlagworte

IAS 12, Latente Steuern, Umwandlung, Verschmelzung
Kontakt

weitere Projekte

Die Daten werden geladen ...