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Bilanzielle Abbildung von Preisanpassungsklauseln im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen nach ED IFRS 3
Projektbearbeiter:
Jeannette Gaßmann
Finanzierung:
Haushalt;
Der Preis, den ein Erwerber im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses für den Übergang der Kontrolle an einem Geschäftsbetrieb zu entrichten hat, wird auf der Grundlage der Wertvorstellungen der Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestimmt. Aufgrund bestehender Informationsasymmetrien und der Tatsache, dass in die Preisermittlung zumeist erwartete künftige Entwicklungen des erworbenen Geschäftsbetriebs einbezogen werden, kann der vertraglich festgelegte Preis rückblickend zu hoch bzw. zu niedrig sein und damit Bedarf für eine Preisanpassung entstehen. Deshalb werden in Transaktionsverträge individuelle vertragliche Vereinbarungen aufgenommen, aufgrund derer es zu späteren Preisanpassungen kommen kann. Die bilanzielle Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen wird durch den Änderungsentwurf zu IFRS 3 grundlegend geändert, was sich auch auf die Bilanzierung von Preisanpassungsklauseln auswirkt. Die diesbezüglichen Regelungen des ED IFRS 3 bieten allerdings nur eine unzureichende Lösung im Hinblick auf die Vielfalt der Ausgestaltungsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund besteht das Hauptziel der Dissertation in der Erarbeitung von Bilanzierungslösungen für die nicht explizit von ED IFRS 3 erfassten Formen von Preisanpassungsklauseln.

Schlagworte

IFRS 3, Preisanpassungsklausel, Unternehmenszusammenschluss
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