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Praktische Anwendung des Internationalen Erbschaftsteuerrechts zur Vermeidung von Überbesteuerungen bzw. Erzielung von Minderbesteuerungen aus Sicht der unbeschränkten Steuerpflicht
Projektbearbeiter:
Ute Knauf
Finanzierung:
Fördergeber - Sonstige;
Bei einem Erb- oder Schenkungsfall, bei dem auch Auslandsvermögen übertragen wird, besteht eine erhebliche Gefahr von steuerlichen Mehrbelastungen im Vergleich zu einem rein inländischen Sachverhalt. Grund dafür sind die international nicht aufeinander abgestimmten Erbschaftsteuersysteme der einzelnen Länder, die Existenz von nur wenigen Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer, unzureichende deutsche Vorschriften zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und eine diskriminierende Ungleichbehandlung von inländischem und ausländischem Vermögen im deutschen Erbschaftssteuerrecht. Das Promotionsvorhaben hat sich vor diesem Hintergrund zum Ziel gesetzt, die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung bei der Vererbung oder Schenkung von Auslandsvermögen in Bezug auf die Einsetzbarkeit bestimmter Gestaltungsmittel zur Reduzierung der Erbschafts- und Schenkungssteuerbelastung zu analysieren. Unter exemplarischer Betrachtung der Erbschaftsteuersysteme einiger Länder, die im Problemzusammenhang maßgeblich betroffen sind, soll aufgezeigt werden, dass im konkreten praktischen Fall diverse Gestaltungsmöglichkeiten existieren, um drohende erbschaftssteuerliche Überbesteuerungen zu vermeiden oder zu vermindern. Außerdem soll versucht werden, im Zuge der Analyse auch Gestaltungsansätze zur Erlangung von Minderbesteuerungen in Bezug auf ausländisches Vermögen aufzuzeigen. Die Untersuchung vertritt dabei die These, dass sich Gestaltungsansätze aus der Auswertung des konkreten ausländischen Erbschaftsteuerrechts, aus der zielorientierte Analyse des deutschen Rechts und ggf. auch aus der Auswertung der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen ergeben werden. In dem Promotionsvorhaben wird eine qualitative aber keine quantitative Analyse vorgenommen.

Schlagworte

Auslandsvermögen, Internationales Erbschaftsteuerrecht, Überbesteuerung
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