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Die Dogmatik der Religionsfreiheit nach Art. 18 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte
Projektbearbeiter:
Katrin Hecke
Finanzierung:
Haushalt;
Kern der Arbeit ist die Frage nach dem völkerrechtlichen Religionsbegriff. Begriffsdefinitionen sind ein dogmatisches Element. Sie enthalten die für den rechtlichen Kontext relevanten Begriffskriterien. Bei den Freiheitsrechten umreißen sie die Reichweite gewährter Freiheit. Grundsätzlich gilt somit: Umso klarer der Begriff des Schutzgutes, umso eindeutiger und nachvollziehbarer die Falllösung und umso größer die Schutzmöglichkeiten für das Individuum. Der völkerrechtliche Religionsbegriff steht im Spannungsfeld der verschiedenen Religionen und ihres Universalitätsanspruchs, sowie dem der Menschenrechte selbst. Er muss den pluralistischen Rechtscharakter der Menschenrechte wahren. Welchen Stellenwert haben die Selbstverständnisse der einzelnen Religionen, die doch den Begriff nicht maßgeblich prägen können? In welchem Verhältnis steht der Religionsbegriff zu den unterschiedlichen Kulturen? Inwieweit beeinflusst er das Menschenbild der Menschenrechte?

Schlagworte

Menschenrechte, Religionsfreiheit, Völkerrecht
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