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Deutsch-Polnische Ausschreibung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Termin:
30.09.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die Ausschreibung lädt Partner dazu ein, gemeinsame Vorschläge für technologische FuE-Projekte bis zum 30. September 2023 im Einklang mit dem im folgenden beschriebenen Verfahren einzureichen.
Die förderfähigen Projektteilnehmer aus Polen und Deutschland finanzieren ihre Kosten aus den jeweiligen nationalen Förderprogrammen und ergänzend mit eigenen Mitteln.
Die zu erwartenden Projektergebnisse sollen zu marktwirksamen technologischen Innovationen (neue Produkte, Verfahren und/oder technische Dienstleistungen) führen, die sich am internationalen Stand der Technik orientieren. Die Projekte müssen folgenden Leitlinien entsprechen:
- Zu den Partnern müssen mindestens ein deutsches mittelständisches Unternehmen sowie ein polnisches Unternehmen und/oder eine polnische Forschungseinrichtung gehören, die jeweils wesentliche inhaltliche Beiträge zu dem Projekt leisten.
- Die Beteiligung von weiteren Unternehmen und Forschungseinrichtungen als weitere Projektpartner oder Unterauftragnehmer entsprechend den nationalen Richtlinien ist möglich.
- Es können auch Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen aus anderen Ländern teilnehmen. Die Teilnahme dieser Partner wird nicht durch das ZIM oder INNOGLOBO gefördert; sie sind mit in das Proposal Application Form aufzunehmen.
- Das Projekt soll einen ersichtlichen Mehrwert aufgrund der Kooperation der Teilnehmer beider Länder erzielen. (z. B. eine verbesserte Wissensgrundlage, Zugang zu FuE-Infrastrukturen, neue Anwendungsbereiche).
- Die Laufzeit der Projekte soll zwischen 24 und 36 Monaten betragen.
- Die Kooperation muss ausgewogen sein. Dies bedeutet unter anderem, dass die beteiligten Forschungseinrichtungen in einem Konsortium zusammen nicht mehr als 50 % der Projektarbeiten (Personenmonate) leisten dürfen. Des Weiteren gilt es zu beachten, dass in einem Projekt mit zwei Partnern nicht mehr als 70 % der Personenmonate und bei mehr als zwei Partnern nicht mehr als 50 % der Personenmonate auf einen Partner entfallen dürfen.
- Das Projekt muss auch aus finanzieller Sicht zwischen den Ländern ausgewogen sein. Die Projektteilnehmer eines Landes, i.d.R. Polen und Deutschland, dürfen zusammengenommen nicht weniger als 30% und nicht mehr als 70 % der gesamten Kosten des internationalen Projektes einbringen.
- Vor diesem Hintergrund gilt es die minimalen und maximalen Projektkosten beider Länder zu berücksichtigen. Im INNOGLOBO betragen die min. Projektkosten 400.000 PLN und max. 1,5 Mio. PLN. Im ZIM gelten für Unternehmen max. 450.000 EUR und für Forschungseinrichtungen max. 220.000 EUR förderfähige Kosten.
Weitere Informationen:
https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Artikel/International/polen.html