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Erforschung oder Entwicklung praxisrelevanter Lösungsaspekte (,,Bausteine") für Datentreuhandmodelle
Termin:
01.09.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das BMBF fördert auf Grundlage der vorliegenden Bekanntmachung Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu DTM, die sowohl in den Sektoren Forschung, Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft als auch insbesondere sektorenübergreifend Anwendung finden können.
Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte, die zu den nachfolgend aufgeführten Aspekten wissenschaftliche Erkenntnisse oder technische (Weiter-)Entwicklungen hervorbringen und diese als praxistaugliche Lösungsbausteine für die verbesserte Etablierung und den Betrieb von DTM umsetzen.
Die aufgeführten Einzelaspekte lassen sich in die nachfolgenden, übergreifenden Themenfelder einordnen: (1) Geschäfts- und Betriebsmodelle, (2) Steigerung der Akzeptanz und Skalierung von DTM, (3) technische Komponenten und (4) rechtlich relevante Aspekte.
Ein Projekt sollte sich auf zumindest einen Aspekt innerhalb der genannten Themenfelder zentral fokussieren. Eine Kombination von Einzelaspekten - auch aus unterschiedlichen Themenfeldern - ist möglich, sofern sowohl die Notwendigkeit eines übergreifenden Forschungsansatzes nachvollziehbar als auch die Arbeitsplanung realistisch dar-gelegt werden.
Die nachfolgende Liste der Einzelaspekte ist nicht abschließend. Es können auch Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu nicht explizit genannten Einzelaspekten - auch in Kombination mit aufgeführten Aspekten - gefördert werden, solange sie einen signifikanten Beitrag zu den genannten Themenfeldern und den aufgeführten Förderzielen leisten. Eine entsprechende inhaltliche Begründung ist im Antrag hinreichend darzustellen.
(1) Bausteine für tragfähige(re) Geschäfts- und Betriebsmodelle für Datentreuhänder:
- Ausgestaltung eines neutralen DTM, das dem Neutralitätsgebot in Bezug auf die vermittelten Daten und insbesondere dem DGA Rechnung trägt,
- Entwicklung rechtssicherer Grundlagen für den Datenaustausch und vertragsrechtliche Gestaltung von ge¬eigneten Data-Governance-Strukturen für DTM,
- Analyse der potentiellen Entwicklungspfade für Geschäfts- oder Betriebsmodelle (privatwirtschaftlicher, staatlicher) Datentreuhänder,
- Entwicklung von Finanzierungsmodellen für Datentreuhänder (inklusive Bepreisung/Bilanzierung von Daten durch Datentreuhänder).
(2) Bausteine für die Steigerung der Akzeptanz sowie Skalierung von DTM:
- Erforschung und Entwicklung nachweislich fairer Anreizsysteme für die Nutzung von DTM,
- vertrauensstiftende Maßnahmen für Datentreuhänder (insbesondere mit Fokus auf den Ausgleich der Schutzinteressen der Beteiligten wie etwa dem Schutz der Privatsphäre, Schutz vor Übervorteilung, der Monetisierung von Daten oder der Schutz von Geschäftsgeheimnissen),
- experimentelle Verifikation und Validierung von einzelnen technischen, rechtlichen oder organisatorischen DTM-Komponenten,
- Konzeption und Testung von Prüfverfahren und Methoden für Anfragen auf Datennutzung (DTM-based Data Governance Models, Feststellung eines legitimen Forschungszwecks),
- empirische oder systemische Modelle und Studien zu Potentialen, Mehrwerten, Risiken von DTM,
- Handlungsempfehlungen und Best Practices für den Transfer von bestehenden DTM in andere Anwendungsbereiche, Domänen und über Sektoren- und Datensilogrenzen hinweg.
(3) Technische Komponenten von DTM:
- Erforschung, Konzeption und/oder (Weiter-)Entwicklung von technischen Instrumenten für die Zugriffskontrolle und das Zugriffsmanagement (Access Control) sowie die Nutzungskontrolle (Usage Control) für die bereit¬gestellten Daten,
- Sicherstellung der Nicht-Identifizierbarkeit von (vor allem personenbezogenen) Daten seitens DTM durch den Einsatz verbesserter Verfahren zur Verschlüsselung, Pseudonymisierung und Anonymisierung,
- Erforschung und Entwicklung von Privacy-Enhancing-Technologies für DTM (z. B. Privacy-Budgets, Ersatz-datenmodelle, synthetische Datensätze etc.),
- Einsatz selbstsouveräner Identitäten und Zero-Knowledge Proofs für DTM Privacy,
- Entwicklung und Testung interoperabler Datenformate (vor allem über Sektorengrenzen hinweg) sowie technischer Schnittstellen zwischen Datentreuhändern und Teilnehmenden des jeweiligen Datenökosystems,
- Ansätze für Datentreuhand-as-a-Service und Datentreuhandökosysteme,
- Automatisierbarkeit von DTM (z. B. via Smart Contracts),
- Entwicklung und Testung technischer Schutzmechanismen für die Sicherheit der Daten bei zentraler/dezentraler Speicherung im Kontext von DTM,
- Entwicklung und Testung sicherer Architekturen (sowohl zentral als auch föderiert) für DTM,
- Entwicklung technischer Instrumente für DTM zur Aufbereitung und regelbasierten Bereitstellung hochqualitativer, pseudonymisierter Daten innerhalb des jeweiligen Datenökosystems.
(4) Rechtlich relevante Aspekte von Datentreuhänderschaft:
- Ausgestaltung von Datenzugangs- und Nutzungsrechten in Datenverträgen sowie AGBs,
- rechtskonforme Ausgestaltung der Data-Governance-Strukturen mit besonderem Fokus auf die Anforderungen des DGA,
- Haftungsfragen für die Aufbereitung und Bereitstellung von Datenbeständen durch Datentreuhänder,
- datenschutzrechtkonforme Nutzung personenbezogener Daten einschließlich der Ausübung von Betroffenenrechten,
- rechtssichere Gestaltung von Tools und Verfahren für DTM zur Ausübung individueller Datenrechte (z. B. Recht auf Auskunft, Löschung etc. gemäß der Datenschutz-Grundverordnung),
- Klärung von Fragen hinsichtlich der rechtskonformen Ausübung der datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte durch vertrauenswürdige Entitäten im Kontext von DTM,
- rechtliche Anforderungen an die treuhänderische Verwahrung von Daten einschließlich entsprechender Entscheidungsbefugnisse über die Weitergabe von Daten.
Die Zusammenarbeit mit bestehenden Datentreuhändern/Datenintermediären aus der wissenschaftlichen und/oder wirtschaftlichen Praxis ist im Rahmen der geförderten Projekte möglich, aber nicht zwingend erforderlich, solange ein klarer Praxisbezug durch ein geeignetes Forschungs- und Methodendesign in der Projektbeschreibung nachgewiesen wird. Sollten Projekte auf die Mitwirkung von bestehenden Datentreuhändern/Datenintermediären zur Realisierung des Projekterfolges angewiesen sein und diese nicht als geförderte Verbundpartner eingebunden werden, sind entsprechende Belege über deren Bereitschaft zur Mitwirkung im Rahmen der Antragstellung (beispielsweise Letters of Intent) vorzulegen.
Antragsberechtigt sind:
- staatliche und private, staatlich anerkannte Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
- sowie nicht gewerbliche Institutionen (z. B. Stiftungen und gemeinnützige eingetragene Vereine).
Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/01/2023-01-20-Bekanntmachung-Datentreuhandmodelle.html