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Förderung von Projekten der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit - CooperationVET
Termin:
08.03.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Je nach angestrebter Kooperationskonstellation beabsichtigt das BMBF auf Basis dieser Rahmenbekanntmachung Maßnahmen unter den nachfolgend aufgeführten Modulen zu fördern. Die Projekte beider Module können unabhängig voneinander und jeweils als Einzel- oder Verbundvorhaben gefördert werden.
Weiterführende Details zu den einzelnen Partnerländern, den damit verbundenen Förderschwerpunkten und Fristen werden in spezifischen Förderaufrufen bekannt gegeben. Über die Förderaufrufe erfolgt keine weitergehende Ausgestaltung der Beihilferegelung.
Die Projekte beider Module unterstützen grundsätzlich die Reformanliegen der Partnerländer und können unabhängig voneinander zur Entwicklung, Erprobung und Implementierung der genannten Prinzipien beruflicher Aus- und Weiterbildung beitragen.
Modul A: Sondierungsprojekte
Sondierungsprojekte dienen als Grundlage für den Auf- bzw. Ausbau von Berufsbildungskooperationen. Dies betrifft die Sondierung von Potenzialen in Vorbereitung neuer oder für die Weiterentwicklung bestehender Kooperationen sowie die Rahmenbedingungen zur Umsetzbarkeit von konkreten Projektideen. Im Bedarfsfall und wenn beispielsweise ein Handlungsfeld in einem Partnerland gänzlich neu zu erschließen ist, können Projekte zur Grundlagen- und Vergleichsforschung gefördert werden.
Modul B: Kooperationsprojekte
Kooperationsprojekte dienen der Ausgestaltung einer Berufsbildungskooperation. Gefördert wird die Entwicklung und Erprobung von Modellen, Instrumenten, Verfahren und Konzepten im Spektrum der in Nummer 1.1 genannten Schlüsselelemente und gemäß der in den Förderaufrufen beschriebenen Kooperationsinteressen und Reformanliegen im Partnerland. Kooperationsprojekte sollen auf Verstetigung und Anwendung ausgerichtet sein, eine klare Praxisrelevanz für die lokalen Partner aufweisen und unter Einbindung lokaler Akteure der beruflichen Bildung umgesetzt werden.
Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind. Besonders angesprochen sind Kammerorganisationen und Gewerkschaften (inklusive deren angeschlossenen Einrichtungen der beruflichen Bildung sowie regionale und bereichsförmige Untergliederungen), das Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammern (AHKs), Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU), gewerbliche und nichtgewerbliche Bildungsanbieter, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Ebenfalls angesprochen sind Landeseinrichtungen (z. B. Landesakademien, Landesinstitute, Träger der Berufsschulen etc.).
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/09/2022-09-12-Bekanntmachung-CooperationVET.html