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Kulturelle Bildung in gesellschaftlichen Transformationen
Termin:
27.04.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Kulturelle Bildung umfasst sowohl die eigene produktive und kreative Auseinandersetzung mit den Künsten als auch die aktive Rezeption von Kunst und Kultur. Dabei verbindet sie kognitive, emotionale und gestalterische Handlungsprozesse. Kulturelle Bildung vermittelt zum einen künstlerisch-kreative Fertigkeiten. Zum anderen ermöglicht sie Bildungserfahrungen in zahlreichen weiteren Bereichen, beispielsweise bezogen auf soziale und emotionale Aspekte. Auch stellt sie wichtige Ressourcen zur Reflexion und Bearbeitung gesellschaftlicher Herausforderungen bereit und ermöglicht die aktive Teilhabe an der Gemeinschaft, in der man lebt. Kulturelle Bildung ist damit ein wichtiger Bestandteil der allgemeinen Bildung, der sozialen Teilhabe und des lebenslangen Lernens.
Mit dieser Förderrichtlinie wird neben den Forschungsprojekten ein Metavorhaben gefördert, das für die Wissenschafts-Community der Bildungsforschung die Ergebnisse der Forschungsvorhaben zur kulturellen Bildung in einen übergreifenden wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmen stellen soll.
Die Aufgaben bestehen zum einen darin, die Ergebnisse der Projekte und projektübergreifende Entwicklungen im Forschungsschwerpunkt zu erfassen, aufzuarbeiten und in den wissenschaftlichen Diskurs zum Thema kulturelle Bildung in gesellschaftlichen Transformationen einzubringen. Ziel ist dabei, die Anschlussfähigkeit zu wissenschaftlichen Kontexten herzustellen und die Vernetzung voran zu bringen, um das Forschungsfeld weiter zu entwickeln. Zum anderen soll das Metavorhaben die Projekte bei der Wissenschaftskommunikation unterstützen, den Dialog mit Akteurinnen und Akteuren aus der Praxis voranbringen und Erkenntnisse für die Ergebnisverwertung bündeln. Im Einzelnen soll das Metavorhaben die untenstehenden Aufgaben übernehmen:
Forschung:
- Verknüpfung der Themenbereiche der Förderrichtlinie/des Forschungsschwerpunkts kulturelle Bildung in gesellschaftlichen Transformationen und Zusammenführung zu einem Gesamtbild, beispielsweise in Form von empirisch basierten Expertisen und Forschungssynthesen, einschließlich der Synthese von Ergebnissen aus laufenden Projekten (letztere in enger Abstimmung mit den Projekten)
- Unterstützung der Vernetzung der in der Förderrichtlinie/im Forschungsschwerpunkt kulturelle Bildung in gesellschaftlichen Transformationen geförderten Projekte untereinander sowie mit Akteurinnen und Akteuren thematisch verwandter Forschungs-, Entwicklungs- und darauf bezogener Evaluationsprojekte im In- und Ausland (unter anderem durch die Organisation von regelmäßigen Workshops und Schwerpunkt-Symposien auf wissenschaftlichen Konferenzen, die Nutzung von Synergien, beispielsweise durch koordinierte Datenerhebungen und Veranstaltungen zum Forschungsdatenmanagement)
- Unterstützung der Projektleitenden/-beteiligten beim Forschungsdatenmanagement (in Kooperation mit dem Verbund Forschungsdaten Bildung)
Monitoring:
- Unterstützung der wissenschaftlichen Fachdiskussion auf der Basis einer kontinuierlichen Beobachtung der Ergebnisse aus den Projekten, der Entwicklungen im Forschungsschwerpunkt sowie der dort gewonnenen Erkenntnisse
- Aufzeigen weiterer potenzieller Forschungsfragen auf der Grundlage der laufenden Beobachtung der Entwicklung des Handlungs- und Forschungsfeldes sowie einschlägiger Entwicklungen im Bildungsbereich und im gesellschaftlichen Umfeld
- Generierung von Synergien in der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung durch Vernetzungsaktivitäten für junge Forscherinnen und Forscher in den Projekten und die Durchführung von Schulungen zu zentralen projektübergreifenden inhaltlichen und methodischen Fragen
Implementierung der Ergebnisse:
- zielgruppengerechte Aufbereitung projektübergreifender Ansätze und Ergebnisse zur Veröffentlichung insbesondere in praxisorientierten Portalen, Zeitschriften und weiteren Medien sowie für eine breite Öffentlichkeit (zum Beispiel in Tages-/Wochenzeitungen) oder in den sozialen Medien
- adressatengerechte Vermittlung von Ergebnissen, Erkenntnissen, Produkten etc. auf Veranstaltungen, die eine breite Fachöffentlichkeit erreichen
- Umsetzung von übergreifenden Ergebnissen/Erkenntnissen aus der Förderrichtlinie/dem Forschungsschwerpunkt und Unterstützung der Projekte beim Transfer und der Zusammenarbeit mit Praxis und Bildungspolitik/-administration
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen und Organisationen mit Bezug zur Bildungsforschung (zum Beispiel auch Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise) und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, sonstige Einrichtungen und Organisationen mit Bezug zur Bildungsforschung, zum Beispiel auch Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/02/2022-02-01-Bekanntmachung-kulturelle-Bildung.html