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Förderung von transnationalen Forschungsprojekten innerhalb der Joint Programming Initiative ,,JPIAMR" zur Entwicklung innovativer Strategien, Werkzeuge, Technologien und Methoden zu Diagnostik und Surveillance bei antimikrobieller Resistenz
Termin:
11.05.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Rahmen dieser gemeinsamen Förderbekanntmachung der JPIAMR wird eine begrenzte Anzahl transnationaler Forschungsprojekte gefördert, die einen Beitrag zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen leisten sollen.
Es werden nur Forschungsvorhaben im Rahmen transnationaler Forschungsverbünde gefördert, die aus mindestens drei bei den in Nummer 1.1 genannten Förderorganisationen Antragsberechtigten Gruppen aus drei unterschiedlichen Ländern bestehen, es sei denn, es sind Partner aus am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) beteiligt. In diesem Fall müssen nur mindestens zwei Förderorganisationen involviert sein, da SIDA in einem Verbund Forschungsgruppen aus mehreren Ländern fördern kann. Es müssen also stets Forschungsgruppen aus mindestens drei Ländern beteiligt sein. Unter den Förderern müssen zwei EU-Mitgliedsstaaten oder assoziierte Staaten beteiligt sein. Ein Verbund darf maximal aus sechs Forschungsgruppen bestehen, einschließlich der nicht geförderten Partner. Darüber hinaus sind die nationalen Vorschriften der beteiligten Förderorganisationen zu beachten. Von der Kooperation wird ein Synergieeffekt erwartet. Daher muss aus den Projektanträgen der zusätzliche Nutzen der transnationalen Zusammenarbeit klar hervorgehen (z. B. die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Know-how bzw. innovativer Technologien). Projekte, die diese Notwendigkeit zur Kooperation nicht erkennen lassen, können nicht berücksichtigt werden.
Transnationale kooperative Forschungsanträge müssen zumindest eines der folgenden Ziele zu Diagnostik oder Surveillance verfolgen:
Thema 1:
Entwicklung neuer oder Verbesserung bestehender Diagnostik, einschließlich Point-of-care-Diagnostik, die den Einsatz von antimikrobiellen Substanzen ausschließt oder die effektivste antimikrobielle Behandlung zu identifizieren hilft:
- Entwicklung neuer, Verbesserung oder Adaptation existierender Strategien, Technologien und Methoden zur schnellen, genauen und erschwinglichen Detektion von bakteriellen oder Pilzinfektionen und/oder Resistenzmustern und -elementen;
- Untersuchung zur Erleichterung und Implementierung der Nutzung bestehender Diagnostik in unterschiedlichen ökonomischen Settings;
- Nutzenoptimierung von Werkzeugen, Technologien und Methoden zur Erlangung und zum Gebrauch diagnostischer Daten, beispielsweise in Zusammenhang mit Surveillance-Strategien.
Oder Thema 2:
Entwicklung oder Verbesserung existierender Strategien, Technologien, Methoden oder Datennutzungsstrategien zur Unterstützung von One-Health-Surveillance:
- Entwicklung neuer oder Verbesserung bestehender Strategien, Technologien und Methoden zur Detektion, Analyse, Monitoring und Nutzung von Daten zu antimikrobieller Resistenz und zum Gebrauch von antimikrobiellen Substanzen. Dies kann die Analyse existierender Daten oder die Anwendung bestehender Surveillance-Strategien, Technologien und Methoden auf weitere One-Health-Bereiche umfassen;
- Forschung zu Standardisierung, Anwendung der FAIR-Kriterien und Verbindung von Methoden, Datensätzen und relevanten Indikatoren zur Durchführung global vergleichender, integrierter und triangulierter Surveillance von antimikrobieller Resistenz oder dem Einsatz von antimikrobiellen Substanzen in Menschen, Tieren (einschließlich Haus-, Nutz- und Wildtieren), Pflanzen, Lebensmitteln und der Umwelt.
Unternehmen werden ermuntert, sich um Förderung zu bewerben oder mit Eigenmitteln an Verbünden teilzunehmen.
Antragstellende sollten Folgendes beachten bzw. prüfen:
- die zukünftige Entwicklung eines Diagnostikums oder eines Surveillance-Werkzeugs nach Projektende;
- Daten, die früh im Projektverlauf zur Verfügung stehen müssen, um spätere regulatorische Überlegungen und Marktzulassung eines Diagnostikums zu unterstützen (vgl. EU-Verordnung zu In-vitro-Diagnostika);
- Einschluss geeigneter kommerzieller oder nicht kommerzieller Partner zur Unterstützung weiterer Entwicklung;
- Angemessenheit der beantragten Plattform-Technologie für die beabsichtigte Anwendung;
- Testkosten und Einsparpotential für den beabsichtigten Einsatz;
- Marktsituation im Vergleich zum Bedarf.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/01/2023-01-31-Bekanntmachung-JPIAMR.html