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Materie - Materialforschung und Strukturbiologie mit Neutronen und Synchrotronstrahlung im Rahmen der deutsch-schwedischen Kooperation (Röntgen-Ångström-Cluster)
Termin:
07.11.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Mittelpunkt der Förderung stehen Verbundprojekte inklusive längerfristigen Austausches von Wissenschaftlern, die gemeinsam von deutschen und schwedischen Forschungsgruppen in den Bereichen Strukturbiologie oder Materialwissenschaften mit Neutronen oder Synchrotronstrahlung durchgeführt werden und auf den angegebenen Zuwendungszweck ausgerichtet sind.
Die binationalen Verbundprojekte müssen mindestens eine der unten genannten Photonen- bzw. Neutronenquellen als Großgerät einbeziehen.
Gegenstand der Förderung ist die Erarbeitung neuer Forschungstechniken und -methoden sowie der Ausbau der experimentellen Infrastruktur.
Idealerweise sind die Vorhaben eng mit der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses und seiner Einbeziehung in die Forschung an Großgeräten verbunden. Der Einsatz von Nachwuchsgruppenleitern, Juniorprofessoren und Wissenschaftlern in vergleichbaren Karrierestufen als Projektleitung wird ausdrücklich begrüßt.
Die Abordnung von Postdoktoranden innerhalb eines RÅC-Verbundes an eine der unten aufgeführten Quellen des jeweils anderen Landes zur Intensivierung der bilateralen Zusammenarbeit im Einklang mit den übrigen Bereichen dieser Förderrichtlinie wird sehr begrüßt.
Photonenquellen:
- BESSY II, Helmholtz-Zentrum für Materialien und Energie, Berlin
- FLASH, Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY, Hamburg
- PETRA III, Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY, Hamburg
- European XFEL, Schenefeld
- MAX IV Laboratory, Lund
- ESRF, Grenoble
Neutronenquellen:
- FRM II, Technische Universität München, Garching
- HFR, Institut Laue-Langevin, Grenoble
- ESS (im Bau), Lund
In besonders begründeten Fällen können auch Vorhaben an anderen Großgeräten gefördert werden, sofern diese im engen inhaltlichen Bezug zu einem Fördervorhaben an oben genannten Großgeräten stehen.
Ein wichtiger Aspekt dieser Fördermaßnahme liegt auf Vorhaben, die die frühzeitige Nutzung der ESS unterstützen, insbesondere durch die Vorbereitung erster Experimente und Probenumgebungen sowie die Entwicklung von Methoden und Analysesoftware. Ein weiteres Ziel ist die Stärkung der Vernetzung von Kollaborationspartnern für die Inbetriebnahme.
Die Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen, die von der Entwicklung neuer Instrumentierung bzw. Methoden losgelöst sind, sind nicht Gegenstand dieser Fördermaßnahme.
Der Routinebetrieb von Experimentiereinrichtungen und Standardausrüstungen im Umfeld der Quelle sind nicht förderfähig.
Technologische und methodische Entwicklungsarbeiten, um das Potential der Großgeräte für Forschung im Bereich nachhaltige Entwicklung auszubauen, werden begrüßt. Daher ist ein konkreter Bezug zu mindestens einem der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 zusätzlich zu den Zielen „Industrie, Innovation und Infrastruktur“ (Ziel 9) oder „Hochwertige Bildung“ (Ziel 4) sehr wünschenswert.
Arbeitspakete in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Wirtschaft können gefördert werden, wenn entweder der Transfer von Ideen und Erkenntnissen aus den geförderten Arbeiten in die Anwendung vorgesehen ist oder vorhandenes Know-how aus der Wirtschaft zu neuartigen Methoden und innovativen Technologien für die geplanten Arbeiten von Hochschulen für die „Erforschung von Materie“ an Großgeräten genutzt wird, so dass Innovationsketten durch frühzeitigen Austausch angestoßen werden. Beispiele für solche Zusammenarbeiten sind:
- Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (gegebenenfalls unter Beteiligung von außeruniversitären Forschungseinrichtungen) sowie
- Zusammenarbeit von Ausgründungen von Hochschulen mit den jeweiligen Mutterhochschulen.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerb¬lichen Wirtschaft.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen), in Deutschland verlangt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/05/2023-05-22-Bekanntmachung-Materie.html