« Förderinformationen
Sie verwenden einen sehr veralteten Browser und können Funktionen dieser Seite nur sehr eingeschränkt nutzen. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser. http://www.browser-update.org/de/update.html
Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Kolumbien
Termin:
30.09.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gefördert werden Vorhaben zur Projektbezogene Mobilität (Modul 2) gemeinsam mit Partnern aus Kolumbien. Es sollen bestehende Kooperationen ausgebaut und gefestigt werden.
Es werden Projekte aus den folgenden thematischen Schwerpunktbereichen gefördert:
- Biotechnologie
-Biodiversität
-Gesundheitsforschung
-Meeresforschung
-Geowissenschaften
-Erneuerbare Energien
Gemäß der Rahmenbekanntmachung sollen die Vorhaben die internationale Mobilität von Forschenden ebenso wie Koordinierungsaktivitäten im Kontext bestehender Projekte stärken. Dabei erfolgt die Förderung zusätzlich zu einem oder mehreren anderweitig finanzierten Forschungsvorhaben und soll dazu beitragen, dass Forschungsprojekte oder -aktivitäten in Deutschland und Kolumbien synchronisiert werden, um eine gemeinsame Arbeit an Forschungsthemen zu ermöglichen und ggf. gemeinsame Anschlussvorhaben vorzubereiten. Die geförderten Vorhaben sollen auch der Vorbereitung von umfangreicheren Antragstellungen z. B. beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) oder bei Förderorganisationen wie bspw. der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) oder der Europäischen Union (EU) dienen.
Vorhaben, die im Rahmen dieser Förderrichtlinie beantragt werden, sollten das Potenzial für eine langfristige und nachhaltige Kooperation mit Kolumbien dokumentieren.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie forschende kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, kommunale Gebietskörperschaften), in Deutschland verlangt.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung. Die Fördersumme pro deutsches Projekt kann bis maximal 50.000 €, mit Laufzeit von bis zu 24 Monaten betragen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/04/2023-04-26-Foerderaufruf-Kolumbien.html