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Nachwuchswettbewerb NanoMatFutur
Termin:
15.09.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben an Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außer¬universitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der Materialwissenschaft und Werkstofftechnik adressieren und zur weiteren Qualifizierung sowie Förderung der wissenschaftlichen Selbständigkeit der Nachwuchsforschenden geeignet sind. Vorrangig werden solche Forschungsthemen bearbeitet, die eine Zusammenarbeit über die Grenzen der klassischen naturwissenschaftlichen Disziplinen hinweg zwingend erforderlich machen. Die Ingenieurwissenschaften sind dabei explizit einbezogen. Ebenso können notwendige Forschungs-und Entwicklungsarbeiten im Vorfeld der Ausgründung von ,,Start-Up"-Unternehmen gefördert werden.
Die Forschungsthemen adressieren insbesondere eines der Anwendungsfelder des BMBF-Rahmenprogramms ,,Vom Material zur Innovation":
- Werkstoffe für die Energietechnik
- Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
- Werkstoffe für Mobilität und Transport
Ausgenommen sind hier Forschungsvorhaben mit material- und prozessbasierten Fragestellungen zu wiederaufladbaren, elektrochemischen Energiespeichern (Sekundärbatterien) mit den Anwendungsschwerpunkten Elektromobilität, stationäre Systeme und weitere industrierelevante Anwendungen. Diese werden in der Fördermaßnahme ,,BattFutur" des BMBF gefördert.
- Materialien für Gesundheit und Lebensqualität
- Werkstoffe für zukünftige Bausysteme
Erwartet wird eine nachhaltige Nutzung der wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlich anwendbaren Ergebnisse. Neben Publikation und Patentierung von Projektergebnissen umfasst dies auch geeignete Maßnahmen zum Technologietransfer und/oder die Ausgründung eines ,,Start-Up"-Unternehmens durch die Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler bzw. Mitglieder der Nachwuchsgruppe. Zur Sicherstellung einer späteren wirtschaftlichen Nutzung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse sind frühzeitige Allianzen mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz explizit gewünscht. Das Industrieinteresse am Forschungsvorhaben muss durch eine Patenschaft oder einen (projekt¬bezogenen) industriellen Beirat durch das/die Unternehmen zum Ausdruck gebracht werden. Diese Einbeziehung von Unternehmen in beratender Funktion dient der Stärkung des Anwendungsbezugs. Eine intensivere Unterstützung der Firmen an den Fördervorhaben durch finanzielle Leistungen, Sachbeiträge, Bereitstellen von Analysemöglich¬keiten etc. wird bei der Auswahl geeigneter Vorschläge positiv bewertet.
Nicht gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die keine innovativen und interdisziplinären Ansätze erkennen lassen, reine Machbarkeits- oder literaturbasierte Studien sowie Ansätze, die nicht über den Stand der Technik hinausgehen. Ausgeschlossen sind weiterhin Vorschläge, die sich der reinen Grundlagenforschung widmen.
Die Wiedereinreichung einmal abgelehnter Forschungsvorschläge zu einem nachfolgenden Stichtag ist ohne Aussicht auf Erfolg.
Antragsberechtigt sind Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist personengebunden an die Leitung der Nachwuchsgruppe gekoppelt.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/02/2023-02-09-Bekanntmachung-NanoMatFutur.html